Betriebsstätten des Handwerks, in denen überwiegend die nachfolgenden aufgeführten Güter hergestellt oder Dienstleistungen erbracht werden, sind grundsätzlich zulässig:
1. Chemische Produkte (einschließlich von Produkten der Kohlenwerkstoffindustrie)
2. Kunststoffe und Kunststofferzeugnisse
3. Gummi, Gummierzeugnisse
4. Grob- und Feinkeramik
5. Kalk, Gips, Zement und deren Erzeugnisse
6. Steine, Steinerzeugnisse und Bauelemente
7. Glas, Glaswaren und Erzeugnisse der Glasveredelung
8. Schilder und Lichtreklame
9. Eisen, Stahl und deren Erzeugnisse
10. NE-Metalle
11. Eisen-, Stahl- und Temperguss
12. NE-Metallguss, Galvanotechnik
13. Maschinen, technische Geräte
14. Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und -einrichtungen
15. Fahrzeuge aller Art und Zubehör
16. Schiffe, Boote, technische Schiffsausrüstung
17. Erzeugnisse der Elektrotechnik, Elektronik, Rundfunk-, Fernseh- und Nachrichtentechnik
18. Feinmechanische, orthopädiemechanische und optische Erzeugnisse, Chirurgiegeräte
19. Uhren
20. EBM-Waren
21. Möbel, Musikinstrumente, Sportgeräte, Spiel- und Schmuckwaren
22. Holzerzeugnisse
23. Formen, Modelle, Werkzeuge
24. Zellstoff, Holzschliff, Papier und Pappe und die entsprechenden Erzeugnisse
25. Druckerzeugnisse
26. Leder und Ledererzeugnisse
27. Schuhe
28. Textilien
29. Bekleidung
30. Polstereierzeugnisse
31. Nahrungs- und Genussmittel, so weit sie für den überregionalen Versand bestimmt oder geeignet sind
32. Futtermittel
33. Recycling
34. Herstellung von Bausätzen für Fertigbauteile aus Beton im Hochbau sowie
35. Herstellung von Bausätzen für Fertigbauteile aus Holz
36. Versandhandel
37. Import- / Exportgroßhandel
38. Datenbe- und -verarbeitung (einschließlich Datenbanken und Herstellung von DV-Programmen)
39. Hauptverwaltungen von Industriebetrieben und von überregional tätigen Dienstleistungsunternehmen
40. Veranstaltung von Kongressen
41. Verlage
42. Forschungs- und Entwicklungsleistungen für die Wirtschaft
43. Betriebswirtschaftliche und technische Unternehmensberatung
44. Markt- und Meinungsforschung
45. Laborleistungen für die gewerbliche Wirtschaft
46. Werbeleistungen für die gewerbliche Wirtschaft
47. Ausstellungs- und Messen-Einrichtungen als Unternehmen
48. Logistische Dienstleistungen
49. Tourismusbetriebsstätten, die mindestens 30 % des Umsatzes mit eigenen Beherbergungsgästen erreichen
50. Film-, Fernseh-, Video- und Audioproduktion
51. Informations- und Kommunikationsdienstleistungen.