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Sperrstundenverkürzung

Wenn die Sperrstunde verkürzt werden soll, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.


Was wird benötigt?
Einen schriftlichen prüffähigen Antrag
Der Antrag ist vom voraussichtlichen Betreiber zu stellen.


Gebühren
je Std. 10,00 €
Dauerverkürzung je Monat 55,00 €


Wichtige Hinweise / Fristen
Damit der Antrag auch bearbeitet werden kann, ist eine rechtzeitige Antragstellung (8 Tage vorher) notwendig.


Hinweise / Tipps
§ 18 Abs. 1 Satz 1 Gaststättengesetz
Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften beginnt um 5.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr. Für öffentliche Vergnügungsstätten z.B. Spielhallen beginnt die Sperrzeit um 1.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr.
Bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann für einzelne Betriebe die Sperrzeit verlängert, verkürzt oder aufgehoben werden.
Die Verkürzung oder Aufhebung der Sperrzeit kann befristet oder widerruflich erteilt und jederzeit mit Auflagen versehen werden.
Die Sperrzeit für Jahrmärkte, Kirmesveranstaltungen, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen beginnt um 22.00 Uhr und endet um 7.00 Uhr.


Ansprechpartner
Ordnungsamt

Telefon: 06871 50730 oder 50731

ordnungsamt@wadern.de

 


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