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Fischereischeine

Jugendfischereischein

  • Für Kinder von 10 bis 16 Jahren (ausstellbar für 1 Jahr)
  • Verwaltungsgebühr 5,10 € und 1 Lichtbild

 

Jahresfischereischein

  • Für Personen ab 14 Jahren, die im Besitz einer Fischerprüfung sind.
  • Ausgenommen sind Personen, die vor der Gesetzesänderung am 01.03.1985 bereits im Besitz eines Fischereischeines waren. Die Vorlage eines solchen alten Fischereisscheines berechtigt die Ausstellung eines neuen.
  • Verwaltungsgebühr 10,20 € und 1 Lichtbild

 

Fünfjahresfischereischein

  • Für den Fünfjahresfischereischein gelten die gleichen Bedingungen wie für den Jahresfischereischein.
  • Verwaltungsgebühr 50,00 € und 1 Lichtbild

 


Alle Fischereischeine können bei uns nach Vorlage verlängert werden. Die Gültigkeit ist auf den 31.12. eines Kalenderjahres beschränkt. Die Gebühr ist die gleiche wie bei Neuausstellung.


Bei Antragstellung bitte persönlich vorsprechen, zwecks Unterschrift!


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