Antrag Babywindeln
Um finanzielle Nachteile bei den Kosten der Müllabfuhr im Zusammenhang mit der Windelentsorgung zu mindern, wurde vom Stadtrat beschlossen, Familien mit Kleinkindern auf Antrag eine Zuwendung in Höhe von 25,00€ pro Jahr zu gewähren.
Die Voraussetzungen zur Antragsbewilligung für die Zuwendung bei Babywindeln sind:
• dass, das Kleinkind, für das die Zuwendung beantragt wird, in der Stadt Wadern wohnt und dort auch polizeilich mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.
• dass die Kinder im Kalenderjahr, für die die Förderung gewährt werden soll, nicht älter als 3 Jahre alt waren.
Zudem möchten wir Sie darüber informieren, dass der Antrag jedes Jahr neu zu stellen ist!
Den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Entsorgung von Babywindeln finden Sie hier als PDF-Dokument - einfach ausdrucken und ausgefüllt an die Stadtverwaltung Wadern zurück senden.
Sie können uns den Antrag gerne per Post, Email oder Fax zukommen lassen.
Stadtverwaltung Wadern, Fachbereich 3, Marktplatz 13, 66687 Wadern,
Tel. 06871 / 507 - 0, Fax-Nr. 06871 / 507 - 130
Email-Adresse: stadt@wadern.de
Weiter Informationen zum Antrag erhalten Sie auch telefonisch unter den Rufnummern: 06871 / 507 – 323 oder 322.
Antrag wegen Inkontinenz
Um finanzielle Nachteile bei den Kosten der Müllabfuhr im Zusammenhang mit der Windelentsorgung zu mindern, wurde vom Stadtrat beschlossen, den Bürgerinnen und Bürgen, die an Inkontinenz leiden, auf Antrag eine Zuwendung zur Entsorgung der Windeln in Höhe von 50,00€ pro Jahr zu gewähren.
Die Voraussetzungen zur Antragsbewilligung für die Zuwendung bei Windeln wegen Inkontinenz sind:
• dass, die Person, für die die Zuwendung beantragt wird, in der Stadt Wadern wohnt und dort auch polizeilich mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.
• dass durch eine ärztliche Bescheinigung (Attest) die Inkontinenz und der Zeitpunkt, seit der sie besteht, nachgewiesen werden. Die Einreichung einer Dauerattests ist möglich.
Für Pflegeeinrichtungen und Alterheime wird die Förderung jedoch nicht gewährt. Personen, die in Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen wohnen, sind ebenfalls von der Zuwendung ausgeschlossen.
Zudem möchten wir Sie darüber informieren, dass der Antrag jedes Jahr neu zu stellen ist.
Den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Entsorgung von Inkontinenzwindeln finden Sie hier als PDF-Dokument - einfach ausdrucken und ausgefüllt an die Stadtverwaltung Wadern zurück senden.
Sie können uns den Antrag gerne per Post, Email oder Fax zukommen lassen.
Stadtverwaltung Wadern, Fachbereich 3, Marktplatz 13, 66687 Wadern,
Tel. 06871 / 507 - 0, Fax-Nr. 06871 / 507 - 130
Email-Adresse: stadt@wadern.de
Weiter Informationen zum Antrag erhalten Sie auch telefonisch unter den Rufnummern: 06871 / 507 – 323 oder 322.
Gefäßantrag
Seit dem Jahr 2011 ist nur der Entsorgungsverband Saar (EVS) in Saarbrücken für die Abfallbeseitigung innerhalb der Stadt Wadern verantwortlich ist.
Auch die Anträge zur Aufstellung, Rücknahme oder Gefäßgrößenänderung von Restmüll- wie auch Biotonnen werden nun vom EVS bearbeitet.
Hier finden Sie ein PDF-Dokument das Ihnen die Beantragung, Rücknahme oder auch Änderung bezüglich des Restmüllgefäßes oder Biotonne erleichtern soll - einfach ausdrucken und vollständig ausgefüllt an den Entsorgungsverband Saar senden.
Sie können dem EVS das Formular per Post, Email oder Fax zukommen lassen:
Entsorgungsverband Saar (EVS), Untertürkheimer Strasse 21, 66117 Saarbrücken,
Tel. 0681 / 5000 – 555 (Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
per Email: service-abfall@evs.de, per Fax: 0681 / 5000 – 550
Bei eventuellen Fragen wird Ihnen das Kunden-Service-Center des Entsorgungsverbandes Saar gerne zur Verfügung stehen.